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Wer Krieg führt, hat sich der Unterlassung einer politischen Unterlassung schuldig gemacht: z.B. unterlassen zu haben, eine politische Einmischung nicht zu unterlassen, oder unterlassen zu haben, eine politische Nichteinmischung nicht zu unterlassen.
Mit anderen Worten: Wer Krieg führt, hat zuvor politisch aktiv falsch gehandelt. Zum Beispiel hat er einen zum Wagenlenker gemacht, der die Braut schon so schaukeln wird, wie man es selbst tun würde, wäre man nicht andernorts beschäftigt.